Förderungen
- Option Bildungskarenz - Sie sind berufstätig und brauchen Aus-Zeit für eine Aus- oder Weiterbildung?
- Österreichweite Informationen: www.kursfoerderung.at
- Die Wirtschaftskammer Österreichs bietet auf ihrer Website eine umfassende Berufsinfo und Bildungsberatung.
Absetzung von Werbekosten bringt bis zu 40% Ersparnis!
Es besteht die Möglichkeit in der Arbeitnehmerveranlagung eine direkte Weiterbildungsmaßnahme im aktuell ausgeübten Beruf steuerlich - abzüglich der erhaltenen Förderungen – als Werbungskosten abzusetzen, sofern sie nicht vom Arbeitgeber finanziert werden.
Die Gewerkschaft für Gemeindebedienste – Bildungsreferat honoriert die erfolgreich absolvierte Weiterbildung mit einer finanziellen Zulage von € 87.- Formular für eine finanzielle Förderung der Gewerkschaft)
Wien - waff Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond
waff bietet kostenlose, persönliche Beratung, finanzielle Unterstützung von Aus- und Weiterbildung - "Doppelter Weiterbildungstausender"
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Wien, Vertragsbedienstete/r. Ansuchen VOR Beginn der Weiterbildung.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin Mo - Do 8 - 17 Uhr, Fr 8 - 15 Uhr: www.waff.at
waff – Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung
Nordbahnstraße 36/ Stiege 1/ 3.Stock, 1020 Wien
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Telefon 01/21748-555
NÖ Bildungsförderung - Rahmenrichtlinien ab 1.2.2016 - zum Downloaden
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in NÖ, mind. 6 Monate vor Beginn der Kursmaßnahme.
Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und berufsbegleitend absolviert werden
Gefördert werden: ArbeitnehmerInnen (vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft), Öffentlich Bedienstete
Wann muss der Antrag eingebracht werden?
Ab 1.2.2016: 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn (ausschließlich in elektronischer Form)
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss der Förderantrag spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein
Wie kommt man zum NÖ Bildungsdarlehen?
Nach positiver Prüfung durch das Land Niederösterreich wird eine Förderzusage übermittelt, welche für eine Inanspruchnahme des Bildungsdarlehens bei der HYPO NOE Landesbank AG Voraussetzung ist. Der Abschluss des Kreditvertrages ist in jeder Filiale der HYPO NOE Landesbank AG möglich.
Ansprechpartner für Förderungen ist Herr Wolfgang Schandl beim Amt der NÖ Landesregierung in St. Pölten, Telefon: 02742/9005-9555
http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung